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   VGH Hessen, 18.11.1988 - 8 UE 741/84   

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VGH Hessen, 18.11.1988 - 8 UE 741/84 (https://dejure.org/1988,19778)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18.11.1988 - 8 UE 741/84 (https://dejure.org/1988,19778)
VGH Hessen, Entscheidung vom 18. November 1988 - 8 UE 741/84 (https://dejure.org/1988,19778)
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Wird zitiert von ... (12)

  • VGH Hessen, 21.08.1989 - 8 UE 371/84

    Rückforderung von Beihilfen für Magermilchpulver - Entreicherung - Unwirksamer

    Der Senat hat in der Parallelsache mit dem Aktenzeichen 8 UE 741/84 über die Fragen, ob es Ende 1978/Anfang 1979 eine taugliche Methode zur Untersuchung von Magermilchpulver auf Molkezusätze gab, ob diese Methode in angemessener Zeit unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu vertretbaren Ergebnissen führte und ob diese Methode bei den milchwirtschaftlichen Untersuchungs- und Forschungsanstalten seinerzeit bekannt und gebräuchlich war, Beweis erhoben durch Einholung gutachtlicher Äußerungen der Sachverständigen Prof. Dr. R und Dr. M. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme wird auf die Niederschrift über den Termin zur mündlichen Verhandlung vom 17.11.1988 (Bl. 935-939 d.A. 8 UE 741/84) Bezug genommen; die Niederschrift ist in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat am 21.08.1989 im Wege des Urkundenbeweises verwertet worden.

    Dem Senat haben außer den zwei Bänden der Gerichtsakte und den zu ihr genommenen von den Beteiligten überreichten Anlagen zu ihren Schriftsätzen die folgenden Akten vorgelegen: 2 Bände Akten IV 222/81 H des Finanzgerichts Hamburg, vier Bände Akten Kls 95 Js 2/79 der Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Hannover, der Band II a der Akten 8 UE 890/84 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, das Retent der Akten 8 UE 741/84 des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, die einschlägigen Verwaltungsvorgänge der Beklagten zu dem Verfahren 8 UE 892/84, beginnend mit dem Vermerk des Prüfers E vom 05.11.1980 und endend mit einem Vermerk des Bundesamtes für Ernährung und Forstwirtschaft vom 20.03.1980, die einschlägigen Verwaltungsvorgänge der Beklagten zu diesem Verfahren (4 Hefter).

    Das ist aber unschädlich, weil sie dazu, anders als in dem vom Senat durch Urteil vom 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 -- entschiedenen Fall, keine Veranlassung hatte.

    Sie hatte dieses Produkt von den Firmen W und L als "gesund" und "handelsüblich" bezeichnet gekauft und selbst in den Kreisen der Milchwirtschaft war nach dem von der Beklagten nicht bestrittenen Vortrag der Klägerin bis zur Jahresmitte 1979 von Verfälschungen beihilfefähigen Magermilchpulvers durch Zusätze von Molkepulver nichts bekannt, was die Sachverständigen Prof. Dr. R und Dr. M in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat in der Sache 8 UE 741/84 bestätigt haben.

    Die Richtigkeit dieser Ansicht ist durch die Beweisaufnahme vor dem erkennenden Senat in der Sache 8 UE 741/84 bestätigt worden.

    Nach den Ausführungen der Sachverständigen Prof. Dr. R und Dr. M in der mündlichen Verhandlung vor dem erkennenden Senat (Bl. 936 ff. d.A. 8 UE 741/84) muß nach den heutigen Erkenntnissen davon ausgegangen werden, daß mit den damals in der Milchwirtschaft bekannten und gebräuchlichen Methoden ein sicherer Nachweis von Molkepulver nicht möglich war, sondern daß lediglich richtige Zufallsergebnisse erzielt werden konnten, wie sie in Einzelfällen, auf die die Beklagte sich zu Unrecht beruft, auch erzielt worden sind.

    Diese in der Sitzungsniederschrift vom 17.11.1988 in der Sache 8 UE 741/84 niedergelegten Ergebnisse der Beweisaufnahme sind im vorliegenden Verfahren im Einverständnis der Beteiligten im Wege des Urkundenbeweises verwertet worden.

  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 997/84

    Rückforderung der Sonderbeihilfe bei abweichender Denaturierung von

    Die Vorschrift des § 48 VwVfG ist Rechtsgrundlage auch für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte (siehe dazu Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 -- S. 19 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und die des Europäischen Gerichtshofs).

    Für den Verlust der Berufung auf Vertrauen ist weiter unmaßgeblich, ob die Klägerin an der Unrichtigkeit dieser ihrer Angabe ein Verschulden trifft oder ob der Beklagten für die Rechtswidrigkeit der Bewilligungsbescheide -- nach Auffassung der Klägerin -- eine Mitverantwortung zukommt; denn es kommt allein auf die objektive Unrichtigkeit der Angaben an (Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 24 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 14.08.86 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 = DVBl. 1986, S. 1204).

    In diesem Zusammenhang spielen daher Erwägungen einer etwaigen Zurechenbarkeit schuldhaften Fehlverhaltens Dritter (hier der Zegeno) keine Rolle; das notwendige Korrektiv ist in rechtsstaatlich nicht zu beanstandender Weise durch die Begrenzung des Rückerstattungsanspruchs auf die noch vorhandene Bereicherung des Beihilfeempfängers in § 48 Abs. 2 Satz 6 und 7 VwVfG ausgeformt (dazu wiederum Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 25 des Entscheidungsabdrucks).

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof (U. v. 12.06.86 -- III ZR 146/85 --) in einem ähnlichen Fall entschieden, daß die Bewilligungsbehörde keine dem Beihilfeempfänger gegenüber bestehende Amtspflicht zur Überwachung der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Magermilchpulver hat (Zitat aus Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 27 des Entscheidungsabdrucks).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 14.12.2011 - 1 L 64/11

    Rückforderung von Zuwendungen - Vertrauensschutz

    Maßgeblich ist allein die objektive Unrichtigkeit der Angaben (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.10.1987 - 9 C 255.86 -, juris; Urt. v. 14.08.1986 - 3 C 9.85 -, juris; Hess. VGH, Urt. v. 18.11.1988 - 8 UE 741/84 -, juris; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Aufl., § 48 Rdnr. 119).
  • VGH Hessen, 22.01.1990 - 8 UE 1215/84

    Rückforderung von Denaturierungsprämien - Vertrauensschutz

    Rechtsgrundlage auch für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte ist die Vorschrift des § 48 des Verwaltungsverfahrensgesetzes -- VwVfG -- (Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 19 des Entscheidungsabdrucks unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts -- BVerwGE 74, 357 -- und die des Europäischen Gerichtshofs -- EuGHE 1980, 617; 1980, 1863; 1983, 2633 --; zuletzt auch Hess. VGH, U. v. 06.03.89 -- 8 UE 997/84 --), allerdings mit der Maßgabe, daß die in Abs. 1 Satz 1 dieser Vorschrift enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") durch die in der spezielleren Regelung des § 11 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung über die Gewährung einer Denaturierungsprämie für Weichweizen -- VO-Denaturierungsprämie-Getreide -- vom 8. August 1968 (BAnz Nr. 148 v. 10.08.68) geforderte gebundene Entscheidung ("sind zurückzuzahlen") verdrängt wird.
  • VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 624/86

    Rücknahme eines Beihilfebewilligungsbescheids für die private Lagerhaltung von

    Rechtsgrundlage für die Aufhebung der die Beihilfe gewährenden Bescheide vom 14.04.1983, 16.06.1983, 06.07.1983 und 05.10.1983 ist § 48 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 VwVfG, allerdings mit der Maßgabe, daß die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 Verordnung (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wieder einzuziehen, als gebundene Entscheidung ("ist zurückzunehmen") zu verstehen ist (EuGH, Urteil vom 21.09.1983 -- RS 205 bis 215/82 --, Sammlung 1983, 2633; BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357; Hess. VGH, Urteile vom 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 --, 22.01.1990 -- 8 UE 115/84 --, 26.08.1991 -- 8 UE 1611/85 --); insoweit, das heißt ob der Behörde bei der Rücknahmeentscheidung ein Ermessensspielraum zusteht, geht § 7 Abs. 2 der WeinVO dem § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG vor (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 14.08.1986 -- 3 C 9.85 --, BVerwGE 74, 357 zur gleichlautenden Beihilfeverordnung Magermilch).
  • VGH Hessen, 23.09.1991 - 8 UE 479/85

    Rückforderung einer zur privaten Lagerhaltung von Rindfleisch gewährten Beihilfe

    EG Nr. L 94, 13) in der Weise modifiziert wird, daß den Behörden bei der Frage der Rückforderung zu Unrecht erhaltener Beihilfen kein Ermessenspielraum zusteht (EuGH, 21. September 1983 - Rs 205-215/82 -, Slg. 1983, 2633 ff.; BVerwG, 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357 ff.; Hess. VGH, 18. November 1988 - 8 UE 741/84 - 22. Januar 1990 - 8 UE 1215/84 - 26. August 1991 - 8 UE 1611/85 -).
  • VGH Hessen, 14.09.1992 - 8 UE 3986/88

    Destillationsbeihilfe für Tafelwein aus eigener Erzeugung - Rückzahlung bei

    Sind die Voraussetzungen des § 48 VwVfG für die Rücknahme gemeinschaftsrechtswidriger Verwaltungsakte erfüllt, so ist die in § 48 Abs. 1 Satz 1 VwVfG enthaltene Ermessensentscheidung ("kann zurückgenommen werden") mit Rücksicht auf die in Art. 8 Abs. 1 VO (EWG) Nr. 729/70 vorgesehene Verpflichtung der nationalen Behörden, zu Unrecht ausgezahlte Beträge wiedereinzuziehen, als gebundene Entscheidung ("ist zurückzunehmen") zu verstehen (vgl. hierzu Urteil des EuGH vom 21. September 1983 - EuGHE 1983, 2633; BVerwGE 74, 357 und Urteile des Hess. VGH vom 18. November 1988 - 8 UE 741/84 -, vom 22. Januar 1990 - 8 UE 115/84 - und vom 26. August 1991 - 8 UE 1611/85 -).
  • VGH Hessen, 09.09.1991 - 8 UE 1097/85

    Zum Vertrauensschutz gegenüber der Rückforderung von Subventionen - Beihilfen für

    EG Nr. L 94, 13) in der Weise modifiziert wird, daß den Behörden bei der Frage der Rückforderung zu Unrecht erhaltener Beihilfen kein Ermessensspielraum zusteht (EuGH, 21. September 1983 - Rs 205 - 215/82 -, Sammlung 1983, 2633 ff.; BVerwG, 14. August 1986 - 3 C 9.85 -, BVerwGE 74, 357 ff.; Hess. VGH, 18. November 1988 - 8 UE 741/84 - 22. Januar 1990 - 8 UE 1215/84 -).
  • VGH Hessen, 04.12.1989 - 8 UE 1817/86

    Zur Rückzahlung der Einlagerungsbeihilfe für Gefrierfleisch

    Die Ermessensentscheidung nach § 48 Abs. 1 VwVfG ("kann ... zurückgenommen werden") ist hier durch eine gebundene Entscheidung nach § 8 Abs. 2 der vorgenannten Verordnung ("sind ... zurückzuzahlen") ersetzt worden (BVerwGE 74, 357 und Hess. VGH, U. v. 18.11.1988 -- 8 UE 741/84 --).
  • VGH Hessen, 06.03.1989 - 8 UE 1100/84

    Kautionsverfall und Sonderbeihilfeverlust bei fehlerhafter Denaturierung von

    Folgerichtig hat der Bundesgerichtshof (U. v. 12.06.86 -- III/ZR 146/85 --) in einem ähnlichen Fall entschieden, daß die Bewilligungsbehörde keine dem Beihilfeempfänger gegenüber bestehende Amtspflicht zur Überwachung der Herstellung, der Verarbeitung und des Vertriebs von Magermilchpulver hat (Zitat aus Hess. VGH, U. v. 18.11.88 -- 8 UE 741/84 --, S. 27 des Entscheidungsabdrucks).
  • VGH Hessen, 16.11.1992 - 8 UE 418/86

    Rückzahlung von Beihilfen nach der Obst-Produktionsbeihilfen-Verordnung;

  • VGH Hessen, 14.10.1991 - 8 UE 1367/85

    Rückforderung einer gezahlten Beihilfe für die private Lagerhaltung von

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